Seit 20.9.2023 beträgt der Zinssatz für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen 5,88 % (Stand 20.9.2023). Da dieser Zinssatz der Finanz vom Zinssatz der Europäischen Zentralbank abgeleitet ist, sind weitere Erhöhungen nicht auszuschließen. Seit 1.10. läuft die Anspruchsverzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen für das Vorjahr. Dies ist insbesondere relevant, da der aktuelle Zinssatz für Anspruchszinsen deutlich höher ist als in den Vorjahren. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung reduziert oder vermieden werden.
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