Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2024 folgende Sätze:
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - TamswegworkForstamtsgasse 65580TamswegÖsterreichwork+4364742530fax+436474253016http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - SchladmingworkSchulgasse 1588970SchladmingÖsterreichwork+43368720830http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - St. MichaelworkMurtalstraße 5075582St. MichaelÖsterreichwork+436474253050http:/www.etschbacher.at/
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr