Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?
Werden Abgaben nicht fristgerecht entrichtet, so kann das Finanzamt Einbringungsmaßnahmen setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen der bzw. des Abgabenpflichtigen das Hinausschieben des Zeitpunktes der Entrichtung der Abgaben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen.
Bewilligt die Behörde eine Zahlungserleichterung, so fallen Stundungszinsen an. Stundungszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Bis zum 30.6.2024 galt aufgrund der Corona-Gesetzgebung ein ermäßigter Stundungszinssatz von 2 % über dem Basiszinssatz. Ab 1.7.2024 gilt nun wieder der Zinssatz von 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Zinssatz beträgt daher seit 1.7.2024 8,38 % (Informationsstand Mitte August 2024).
Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - TamswegworkForstamtsgasse 65580TamswegÖsterreichwork+4364742530fax+436474253016http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - SchladmingworkSchulgasse 1588970SchladmingÖsterreichwork+43368720830http:/www.etschbacher.at/
Etschbacher & Partner Wirtschafts- und Steuerberatungs OG - St. MichaelworkMurtalstraße 5075582St. MichaelÖsterreichwork+436474253050http:/www.etschbacher.at/
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr